Riester-Rente – Gesetz und die gesetzlichen Grundlagen zur Riester-Rente
Deutschen Beschäftigten steht mit der Riester-Rente eine Option zur privaten Altersvorsorge zur Verfügung, welche die bestehende gesetzliche Rentenversicherung unterstützt und erweitert. Handelt es sich bei dem Beschäftigten um eine Person mit Sozialversicherungspflicht, so können regelmäßig gesparte Beträge durch staatliche Zulagen und Steuervorteile immer dann gefördert werden, wenn der zugrunde liegende Vertrag durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert wurde.
Hier fließen nun Beiträge aus drei verschiedenen Quellen zusammen, welche neben den Eigenbeiträgen des Beschäftigten und den Zulagen des Staates auch die Renditen während der langfristigen Anlage umfassen. Insgesamt wird hierdurch ein Rentenanspruch erworben, dessen Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr beginnen kann und der zudem sicher vor Pfändungen ist.
Das Modell ist in Deutschland unter dem Namen Riester-Rente bekannt geworden, benannt nach dem ehemaligen Bundesminister Walter Riester, der maßgeblich an den gesetzlichen Grundlagen zur Einführung der geförderten, privaten Rentenversorgung beteiligt war.
Rechtlich fixiert und in ihren Details geregelt ist die Riester-Rente innerhalb des deutschen Altersvermögensgesetzes. Dieses Bundesgesetz, mit der Abkürzung AVmG wurde am 26. Juni 2001 verabschiedet und trat am 01. Januar 2002 in Kraft, mit einer Gültigkeit für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Die vollständige Bezeichnung des Gesetzes lautet „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“.
Im AVmG sind die Grundsätze der Förderung im Rahmen der Riester-Rente festgelegt. Dies bezieht vor allem auf die Definition des Personenkreises, die Förderungen in Anspruch nehmen können. Vor allem handelt es sich hierbei um Beschäftigte mit Sozialversicherungspflicht oder einem vergleichbaren Status, sowie um Beamte, Soldaten und Richter.
Hier soll deutlich werden, dass die Riester-Rente als eine Ergänzung der gesetzlichen Rente konzipiert ist. Weiterhin ist vorgegeben, welche Arten von Geldanlagen grundsätzlich zertifizierfähig sind. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Auch die Höhe der staatlichen Zulagen ist im Gesetz verankert, wobei diese Werte in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht wurden. Es handelt sich hier zum einen um die Grundzulage, die mit einem aktuellen Betrag von 154 Euro pro Jahr jeden Riester-Vertrag, der in einem ausreichenden Umfang abgeschlossen wurde, bezuschusst.
Hinzu kommen Förderungen für Kinder, wenn diese im jeweiligen Jahr zumindest in einem Monat Kindergeld erhalten haben. Die Förderungshöhe liegt pro Kind bei 185 Euro pro Jahr. Geburtenjahrgänge ab 2008 erhalten stattdessen eine Förderung in Höhe von 300 Euro.
Die deutschen Beschäftigten haben das neue Recht schnell aufgegriffen und so konnten Ende 2006 bereits über 8 Millionen entsprechende Verträge zum Abschluss gebracht werden. Kritische Stimmen befassen sich immer wieder mit datenschutzrechtlichen Aspekten der Riester-Rente. Bei Vertragsabschluss ist es bislang erforderlich, dem Anbieter Auskünfte über Daten zu erteilen, die nicht immer in einem direkten Zusammenhang mit dem eigentlichen Vertrag stehen.
Ebenfalls wird kritisiert, dass sowohl die Beiträge zu einem Riester-Vertrag, als auch dessen Auszahlung in Rentenform jeweils steuerpflichtig sind. Die staatliche Zulage stelle vor diesem Hintergrund keine eigentliche Förderung, sondern stattdessen nur ein Mittel gegen eine andernfalls einsetzende Doppelbesteuerung dar. Trotz der Kritik, die sich teilweise auch auf die Effizienz der Anlage innerhalb bestimmter Einkommensgruppen beschäftigt, besteht innerhalb der Bevölkerung ein starker Zuspruch in Bezug auf die staatlich geförderte Privatrente.